Ich selbst hingegen bin der Meinung, dass die massiven Fehlleistungen des konventionellen Bilanzparadigmas vor allem auf eine Überregulierung des Markts für Unternehmensinformationen zurückzuführen sind. Der Markt für Unternehmensinformationen wird zur Zeit weltweit schädlich reguliert, sein Zusammenbruch war ebenso zwingend und vorhersehbar wie die seinerzeitige Planwirtschaft der Sowjetunion.
Aus diesem Grunde vertrete ich (Franz Hörmann) den Ansatz der kontraktbasierten Kapitalmarktkommunikation.
Aus diesem Grunde vertrete ich (Franz Hörmann) den Ansatz der kontraktbasierten Kapitalmarktkommunikation.
Der Unternehmensbegriff
In der heutigen Betriebswirtschaftslehre findet sich in vielen Bereichen der Begriff "Unternehmen", wird allerdings praktisch nirgends konkretisiert. Dies ist insofern verständlich, als man in vergangenen Jahrzehnten mit diesem Terminus auch kaum Probleme hatte. War es früher "die Fabrik" bzw. "das Werk" (im Sinne von Grundstück, Gebäude), so hat sich daraus später die Bedeutung "die Rechtsperson" (also die XY-AG oder die ABC-GmbH) entwickelt.
Eng verbunden damit sind auch Konstrukte wie der "Fortbestand des Unternehmens" (Going Concern) oder das "Unternehmensinteresse" zu werten, Begriffe die heute v.a. auch aus rechtlicher Perspektive höchst relevant sind. Wird hier allerdings dann ein konkreter Inhalt gesucht (z.B. dieser mit "Rechtsperson" ausgefüllt), so führt dies im Einzelfall sofort zu höchst fragwürdigen Ergebnissen: eineGmbH, die alle ihre Assets verkauft und nur noch als Mantel existiert - ist ihr "Fortbestand" noch wünschenswert oder was genau wäre dann in ihrem "Interesse"?
In anderem Kontext, v.a. auch bei wissensbasierter oder prozessorientierter Betrachtung, ergeben sich für den Begriff "Unternehmen" wieder andere sinnvolle Inhalte (z.B. die Summe aller Mitarbeiteroder die Supply-Chain, oder konzeptionell auch die Kunden zum Teil des Unternehmens zu machen, z.B. überall dort, wo sie durch sinnvolle Produktverbesserungsvorschläge unmittelbar zum Erfolg "des Unternehmens" beitragen können).
Für die zukünftige Wirtschaft, und meine aktuellen Projekte, scheint mir hingegen eine andereArbeitsdefinition von "Unternehmen" höchst vorteilhaft zu sein, nämlich das
"Unternehmen" als Zeitfenster über ein Prozessbündel
Dies bedeutet nämlich, dass ein so definiertes Unternehmen auf zwei Arten verändert werden kann,inhaltlich und zeitlich. Inhaltlich zunächst durch Reduktion der Anzahl der Prozesse (Outsourcing) oder Erweiterung der Prozesse (Insourcing). Zeitlich einfach durch Verschieben des Zeitfensters auf der Zeitachse - in jedem Falle ist das Ergebnis jeder solchen Transformation ein ANDERES UNTERNEHMEN.
Da es sich in jedem dieser Fälle um jeweils ein anderes Unternehmen handelt, unterliegt man auch nicht der Versuchung, dieses Unternehmen "mit sich selbst" auf der Zeitachse vergleichen zu wollen (vermittels Bilanzen oder Kennzahlen). Unternehmen ändern sich heute binnen 2-3 Jahren oft auf dramatische Weise: der Vorstand wird ausgetauscht, die Produktpalette verändert, die Kunden ändern sich, die Absatzmärkte, die Produktionstechnologie, die Kapitalgeber, ... Man fragt sich daher, was man hier "auf der Zeitachse" eigentlich womit vergleicht.
Gemäß dem Motto "man steigt nie zweimal in denselben Fluß" stellt also jedes so definierte "Unternehmen" lediglich ein konkretes Zeitfenster über ein Prozessbündel dar. Die Reihe der Zeitfenster ergibt dann eine Prozeß-Historie, deren strukturelle Änderungen zusammen mit den jeweiligen Änderungsgründen letztlich für Erkenntnisse (Wissen) über die konkrete Organisation unabdingbar sind.
In der heutigen Betriebswirtschaftslehre findet sich in vielen Bereichen der Begriff "Unternehmen", wird allerdings praktisch nirgends konkretisiert. Dies ist insofern verständlich, als man in vergangenen Jahrzehnten mit diesem Terminus auch kaum Probleme hatte. War es früher "die Fabrik" bzw. "das Werk" (im Sinne von Grundstück, Gebäude), so hat sich daraus später die Bedeutung "die Rechtsperson" (also die XY-AG oder die ABC-GmbH) entwickelt.
Eng verbunden damit sind auch Konstrukte wie der "Fortbestand des Unternehmens" (Going Concern) oder das "Unternehmensinteresse" zu werten, Begriffe die heute v.a. auch aus rechtlicher Perspektive höchst relevant sind. Wird hier allerdings dann ein konkreter Inhalt gesucht (z.B. dieser mit "Rechtsperson" ausgefüllt), so führt dies im Einzelfall sofort zu höchst fragwürdigen Ergebnissen: eineGmbH, die alle ihre Assets verkauft und nur noch als Mantel existiert - ist ihr "Fortbestand" noch wünschenswert oder was genau wäre dann in ihrem "Interesse"?
In anderem Kontext, v.a. auch bei wissensbasierter oder prozessorientierter Betrachtung, ergeben sich für den Begriff "Unternehmen" wieder andere sinnvolle Inhalte (z.B. die Summe aller Mitarbeiteroder die Supply-Chain, oder konzeptionell auch die Kunden zum Teil des Unternehmens zu machen, z.B. überall dort, wo sie durch sinnvolle Produktverbesserungsvorschläge unmittelbar zum Erfolg "des Unternehmens" beitragen können).
Für die zukünftige Wirtschaft, und meine aktuellen Projekte, scheint mir hingegen eine andereArbeitsdefinition von "Unternehmen" höchst vorteilhaft zu sein, nämlich das
"Unternehmen" als Zeitfenster über ein Prozessbündel
Dies bedeutet nämlich, dass ein so definiertes Unternehmen auf zwei Arten verändert werden kann,inhaltlich und zeitlich. Inhaltlich zunächst durch Reduktion der Anzahl der Prozesse (Outsourcing) oder Erweiterung der Prozesse (Insourcing). Zeitlich einfach durch Verschieben des Zeitfensters auf der Zeitachse - in jedem Falle ist das Ergebnis jeder solchen Transformation ein ANDERES UNTERNEHMEN.
Da es sich in jedem dieser Fälle um jeweils ein anderes Unternehmen handelt, unterliegt man auch nicht der Versuchung, dieses Unternehmen "mit sich selbst" auf der Zeitachse vergleichen zu wollen (vermittels Bilanzen oder Kennzahlen). Unternehmen ändern sich heute binnen 2-3 Jahren oft auf dramatische Weise: der Vorstand wird ausgetauscht, die Produktpalette verändert, die Kunden ändern sich, die Absatzmärkte, die Produktionstechnologie, die Kapitalgeber, ... Man fragt sich daher, was man hier "auf der Zeitachse" eigentlich womit vergleicht.
Gemäß dem Motto "man steigt nie zweimal in denselben Fluß" stellt also jedes so definierte "Unternehmen" lediglich ein konkretes Zeitfenster über ein Prozessbündel dar. Die Reihe der Zeitfenster ergibt dann eine Prozeß-Historie, deren strukturelle Änderungen zusammen mit den jeweiligen Änderungsgründen letztlich für Erkenntnisse (Wissen) über die konkrete Organisation unabdingbar sind.
Kontraktbasierte Kapitalmarktkommunikation
Nun, wie sieht mein persönlicher Lösungsvorschlag aus?
Zunächst müsste akzeptiert werden, dass jeder, der sich bloß rein finanziell an einem Unternehmen beteiligt (Hingabe von Geld in der Erwartung der Rückgabe von mehr Geld zu irgendeinem späteren Zeitpunkt) WIRTSCHAFTLICH immer nur FREMDKAPITAL zur Verfügung stellt.
Der Begriff "Unternehmerrisiko" ist nämlich, landläufig, einfach falsch definiert: dem "Unternehmerrisiko" muss gegengleich auch eine "Unternehmerchance" entsprechen, d.h. die Möglichkeit für den Beteiligten, durch eigenes Handeln auf den zukünftigen Erfolg des Unternehmens Einfluß zu nehmen.
Dies setzt natürlich zu Beginn entsprechendes Wissen voraus, d.h. ohne die fachliche Kompetenz (v.a. auch das Branchenwissen) macht es einfach keinen Sinn sich (als Eigenkapitalgeber) an Unternehmen zu beteiligen.
Jeder, der dies dennoch tut, im Vertrauen darauf, was die Juristen sagen, und sich damit als Eigentümer wähnt, dem sei hier gesagt, dass er schlicht im Irrtum ist - er ist wirtschaftlich ein Fremdkapitalgeber, der einfach vergessen hat, eine adäquate Verzinsung auszuhandeln!
Geld, Wissen, Steuerungs- und Informationsrechte bilden daher eine untrennbare Einheit jeden rationalen unternehmerischen Handelns.
Überall, wo eine oder mehrere dieser Komponenten fehlen, kann eine Beteiligung, als Eigentümer, daher wirtschaftlich gesehen überhaupt nicht entstehen (wirtschaftliches Eigentum ist eben wesentlich mehr als nur die Übertragung einer Sache durch Titel und Modus)! Praktisch kann diese "Mitarbeit des Eigentümers" die vielfältigsten Ausprägungen annehmen: gute Produktideen, neue Kunden, clevere Mitarbeiter, Vorschläge für Kooperationen (eben das berühmte "Intellectual Capital") eignen sich hervorragend dazu, als wesentliche, zusätzliche Komponente im "Paket des Miteigentums" ins Unternehmen (neben dem bloßen Bargeld) eingebracht zu werden. Wer sich z.B. bloß aus steuerlichen Gründen (Verlustzuweisung) als atypisch stiller Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt, ohne das Geschäftsmodell zu verstehen bzw. auch selbst zu versuchen, aktiv und positiv zum Erfolg des Unternehmens in nicht-finanzieller Form beizutragen, der muss einfach akzeptieren, dass er zwar ein Mitunternehmerrisiko im Konkursfall trägt (bei 50% Steuersatz mögliche Steuernachforderung in Höhe des halben negativen Kapitalkontos, daher maximales Verlustrisiko = 50% seiner Einlage), allerdings KEINE MÖGLICHKEIT BESITZT, IRGENDWELCHE CHANCEN WAHRZUNEHMEN (kein Wunder also, dass in den Kapitalmarktmodellen immer von zufälligen Kursentwicklungen ausgegangen wird - Random Walk Prämisse - bzw. der Vergleich mit der Lotterie strapaziert wird!).
Geht man von dieser Grundtatsache aus, dann bedeutet dies aber auch, dass die Informationsrechte (Struktur, Inhalt, Zeitpunkt des Informationsflusses) zwischen Mitarbeitern im Unternehmen (angestellte Geschäftsführung, Agent) und "Eigentümer außerhalb des Unternehmens" (Principal) immer höchst individuell ausgehandelt werden müssen (z.B. unterschiedliche Informationsrechte für Beteiligte, z.B. auch in Abhängigkeit von ihren persönlichen Wünschen bzw. der Höhe ihrer Beteiligung).
Natürlich widerspricht das im ersten Moment unserem primitiven Gerechtigkeitsdenken - die Gleichmacherei als Dogma hat sich ja schließlich auch schon in die "hehren Hallen" der Wissenschaft eingeschlichen, so wie die Forderung nach strenger Haftung der Prüfer unserem primitiven Rache- und Neiddenken entspricht. "Wissenschaftliche Meinungen", die sich auf solche, leicht zu widerlegende Argumente stützen, sind eben in Wahrheit offenbar nur feine Deckmäntelchen für die Durchsetzung archaischer Emotionen aus der Vorzeit.
Beides, streng regulierte, gleiche Informationsflüsse und strenge Haftung, ist extrem kontraproduktiv und führt zu sklerotischen und wirtschaftlich sinnlosen, aber dafür extrem kostenintensiven, Entwicklungen.
Die Strukturen der Informationssysteme, welche die in den Kontrakten definierten Informationsflüsse steuern, müssen daher höchst individuell ausgestaltet und extrem flexibel (jederzeit änderbar) sein (wie übrigens diese Kontrakte selbst ebenfalls).
Informationen müssen darüber hinaus unmittelbar aus den betrieblichen Prozessen zur Echtzeit erfasst und weitergeleitet werden (und nicht "zu einem Stichtag" - woraus die kontraproduktiven Kursvolatilitäten resultieren - und nicht nach erfolgter "Bewertung" - wodurch Informationen bis zur Unkenntlichkeit verzerrt werden).
Nur wenn es uns gelingt, die betrieblichen Informationssysteme der Zukunft auf diese Weise zu gestalten, können Bilanzfälschungen und Billionen fehlgeleiteten Kapitals in Hinkunft vermieden werden!
Nun, wie sieht mein persönlicher Lösungsvorschlag aus?
Zunächst müsste akzeptiert werden, dass jeder, der sich bloß rein finanziell an einem Unternehmen beteiligt (Hingabe von Geld in der Erwartung der Rückgabe von mehr Geld zu irgendeinem späteren Zeitpunkt) WIRTSCHAFTLICH immer nur FREMDKAPITAL zur Verfügung stellt.
Der Begriff "Unternehmerrisiko" ist nämlich, landläufig, einfach falsch definiert: dem "Unternehmerrisiko" muss gegengleich auch eine "Unternehmerchance" entsprechen, d.h. die Möglichkeit für den Beteiligten, durch eigenes Handeln auf den zukünftigen Erfolg des Unternehmens Einfluß zu nehmen.
Dies setzt natürlich zu Beginn entsprechendes Wissen voraus, d.h. ohne die fachliche Kompetenz (v.a. auch das Branchenwissen) macht es einfach keinen Sinn sich (als Eigenkapitalgeber) an Unternehmen zu beteiligen.
Jeder, der dies dennoch tut, im Vertrauen darauf, was die Juristen sagen, und sich damit als Eigentümer wähnt, dem sei hier gesagt, dass er schlicht im Irrtum ist - er ist wirtschaftlich ein Fremdkapitalgeber, der einfach vergessen hat, eine adäquate Verzinsung auszuhandeln!
Geld, Wissen, Steuerungs- und Informationsrechte bilden daher eine untrennbare Einheit jeden rationalen unternehmerischen Handelns.
Überall, wo eine oder mehrere dieser Komponenten fehlen, kann eine Beteiligung, als Eigentümer, daher wirtschaftlich gesehen überhaupt nicht entstehen (wirtschaftliches Eigentum ist eben wesentlich mehr als nur die Übertragung einer Sache durch Titel und Modus)! Praktisch kann diese "Mitarbeit des Eigentümers" die vielfältigsten Ausprägungen annehmen: gute Produktideen, neue Kunden, clevere Mitarbeiter, Vorschläge für Kooperationen (eben das berühmte "Intellectual Capital") eignen sich hervorragend dazu, als wesentliche, zusätzliche Komponente im "Paket des Miteigentums" ins Unternehmen (neben dem bloßen Bargeld) eingebracht zu werden. Wer sich z.B. bloß aus steuerlichen Gründen (Verlustzuweisung) als atypisch stiller Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt, ohne das Geschäftsmodell zu verstehen bzw. auch selbst zu versuchen, aktiv und positiv zum Erfolg des Unternehmens in nicht-finanzieller Form beizutragen, der muss einfach akzeptieren, dass er zwar ein Mitunternehmerrisiko im Konkursfall trägt (bei 50% Steuersatz mögliche Steuernachforderung in Höhe des halben negativen Kapitalkontos, daher maximales Verlustrisiko = 50% seiner Einlage), allerdings KEINE MÖGLICHKEIT BESITZT, IRGENDWELCHE CHANCEN WAHRZUNEHMEN (kein Wunder also, dass in den Kapitalmarktmodellen immer von zufälligen Kursentwicklungen ausgegangen wird - Random Walk Prämisse - bzw. der Vergleich mit der Lotterie strapaziert wird!).
Geht man von dieser Grundtatsache aus, dann bedeutet dies aber auch, dass die Informationsrechte (Struktur, Inhalt, Zeitpunkt des Informationsflusses) zwischen Mitarbeitern im Unternehmen (angestellte Geschäftsführung, Agent) und "Eigentümer außerhalb des Unternehmens" (Principal) immer höchst individuell ausgehandelt werden müssen (z.B. unterschiedliche Informationsrechte für Beteiligte, z.B. auch in Abhängigkeit von ihren persönlichen Wünschen bzw. der Höhe ihrer Beteiligung).
Natürlich widerspricht das im ersten Moment unserem primitiven Gerechtigkeitsdenken - die Gleichmacherei als Dogma hat sich ja schließlich auch schon in die "hehren Hallen" der Wissenschaft eingeschlichen, so wie die Forderung nach strenger Haftung der Prüfer unserem primitiven Rache- und Neiddenken entspricht. "Wissenschaftliche Meinungen", die sich auf solche, leicht zu widerlegende Argumente stützen, sind eben in Wahrheit offenbar nur feine Deckmäntelchen für die Durchsetzung archaischer Emotionen aus der Vorzeit.
Beides, streng regulierte, gleiche Informationsflüsse und strenge Haftung, ist extrem kontraproduktiv und führt zu sklerotischen und wirtschaftlich sinnlosen, aber dafür extrem kostenintensiven, Entwicklungen.
Die Strukturen der Informationssysteme, welche die in den Kontrakten definierten Informationsflüsse steuern, müssen daher höchst individuell ausgestaltet und extrem flexibel (jederzeit änderbar) sein (wie übrigens diese Kontrakte selbst ebenfalls).
Informationen müssen darüber hinaus unmittelbar aus den betrieblichen Prozessen zur Echtzeit erfasst und weitergeleitet werden (und nicht "zu einem Stichtag" - woraus die kontraproduktiven Kursvolatilitäten resultieren - und nicht nach erfolgter "Bewertung" - wodurch Informationen bis zur Unkenntlichkeit verzerrt werden).
Nur wenn es uns gelingt, die betrieblichen Informationssysteme der Zukunft auf diese Weise zu gestalten, können Bilanzfälschungen und Billionen fehlgeleiteten Kapitals in Hinkunft vermieden werden!