mangel nr. 18
Heutige Abschlußprüfungen können Fehler nur dokumentieren, aber nie verhindern.
Die heute gesetzlich vorgeschriebenen Abschlußprüfungen können "Fehler" (Betrug, Fehlbuchungen, doppelt bezahlte Rechnungen etc.) naturgemäß immer nur ex post aufzeigen, nie jedoch ex ante verhindern.
Dies bedeutet, dass z.B. im Falle einer doppelt bezahlten Lieferantenrechnung, dieser Fehler zwar, nachdem er bereits eingetreten ist, aufgezeigt und bilanziell "korrekt dargestellt" werden kann, der zuviel bezahlte Betrag ist aber dennoch für das Unternehmen u.U. unwiederbringlich verloren.
Ein sinnvoller Ansatz zur externen Überwachung des Rechnungswesens kann hingegen nur so ausgestaltet sein, dass in solchen Fällen eine externe Überwachung zur Echtzeit stattfindet, sodass solche Fehler tatsächlich ex ante verhindert werden können (externes Monitoring, Continuous Auditing bzw. Realtime Assurance).
Jede bloß nachträgliche Feststellung bereits eingetretener Fehler bzw. Unternehmensschäden muss für die Unternehmensleitung, die dafür ja auch noch nennenswerte Honorare zu begleichen hat, hingegen wie reiner Hohn empfunden werden. Dass aus dieser Perspektive die, rein formelle, Abschlußprüfung bei den Unternehmensvorständen auf keine allzu große Begeisterung stößt und diese regelmäßig nur die Billigstbieter forcieren, ist nur allzu verständlich.
Die heute gesetzlich vorgeschriebenen Abschlußprüfungen können "Fehler" (Betrug, Fehlbuchungen, doppelt bezahlte Rechnungen etc.) naturgemäß immer nur ex post aufzeigen, nie jedoch ex ante verhindern.
Dies bedeutet, dass z.B. im Falle einer doppelt bezahlten Lieferantenrechnung, dieser Fehler zwar, nachdem er bereits eingetreten ist, aufgezeigt und bilanziell "korrekt dargestellt" werden kann, der zuviel bezahlte Betrag ist aber dennoch für das Unternehmen u.U. unwiederbringlich verloren.
Ein sinnvoller Ansatz zur externen Überwachung des Rechnungswesens kann hingegen nur so ausgestaltet sein, dass in solchen Fällen eine externe Überwachung zur Echtzeit stattfindet, sodass solche Fehler tatsächlich ex ante verhindert werden können (externes Monitoring, Continuous Auditing bzw. Realtime Assurance).
Jede bloß nachträgliche Feststellung bereits eingetretener Fehler bzw. Unternehmensschäden muss für die Unternehmensleitung, die dafür ja auch noch nennenswerte Honorare zu begleichen hat, hingegen wie reiner Hohn empfunden werden. Dass aus dieser Perspektive die, rein formelle, Abschlußprüfung bei den Unternehmensvorständen auf keine allzu große Begeisterung stößt und diese regelmäßig nur die Billigstbieter forcieren, ist nur allzu verständlich.