mangel nr. 25
Die INTERESSEN DER EXTERNEN BILANZADRESSATEN werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Externe Bilanzadressaten (Bilanzanalysten, institutionelle und Kleinanleger) sind in den Prozess der "Normenfortentwicklung" in keiner Weise eingebunden. Es kommt noch viel schlimmer: es gibt überhaupt keine fundierte Theorie oder zumindest systematisch erstellte Annahme, welche Daten für diese eigentliche Zielgruppe der externen Rechnungslegung überhaupt wichtig sein könnte.
Ein Projekt, welches sich mit der Feststellung der für die externen Bilanzadressaten nützlichen Informationen befasste, wurde vom AICPA zwar initiiert und abgeschlossen, es wurde im Rahmen des "private standard setting" durch das FASB allerdings NIE BERÜCKSICHTIGT!.
Es existieren diesbezüglich einfach nur einige Dogmen:
1) Die historische Anschaffungskostensicht (v.a. getrieben vom Haftungsvermeidungsinteresse der Prüfer):
Nur die historischen Anschaffungskosten sind einfach und eindeutig ermittelbar und daher beinhalten sie auch das geringste Fälschungs- und Betrugsrisiko.
[Diese Argumentation ist für sich alleine betrachtet sogar durchaus plausibel und gültig. Entscheidungstheoretisch betrachtet sind historische Anschaffungskosten allerdings leider wirklichhoffnungslos irrelevant. Dieser Umstand liegt aber nicht nur in der zeitlichen Irrelevanz (Historizität) sondern vor allem auch im Aspekt der Einzelbewertung begründet (struktureller Mangel)!]
2) Die aktuelle Marktsicht ("fair value"-Dogma):
Aktuelle Marktwerte (jeweils zum Abschlußstichtag) sind zeitnäher als historische Anschaffungskosten und daher beinhalten sie für den externen Adressaten wertvollere Informationen. Aus diesem Grund sollte ihnen (vor den historischen Anschaffungskosten der Vorrang gegeben werden).
[Diese Argumentation ist rein logisch nur schwer nachvollziehbar. Einerseits wird der strukturelle Nachteil der Einzelbewertung nicht überwunden, weshalb "fair values" entscheidungstheoretisch(aus strukturellen Gründen) ebenso irrelevant sind wie historische Anschaffungskosten, andererseits handelt man sich damit gleich zwei andere, schwere Nachteile ein: Einerseits ist durch die hohe Volatilität heutiger Marktwerte der "fair value" zum Bilanzstichtag zum Zeitpunkt der Betrachtung (damit einige Monate nach Bilanzerstellung und -prüfung) bereits mindestens ebenso "falsch" wie historische Anschaffungskosten. Andererseits sind solche aktuellen Marktwerte mitunterrecht schwer ermittelbar (wenn ein Markt z.B. nicht existiert und daher eine Schätzung oder ein teures Gutachten notwendig werden). Da hierbei zudem auch noch gegen das "gute alte" Belegprinzip verstoßen wird - keine Buchung ohne Beleg, für das Einbuchen aktueller Marktwerte lassen sich aber bestenfalls "Eigenbelege" erstellen - wird allein schon aus diesem Grunde das immanent höhere Potential für Fälschung und Betrug deutlich erkennbar!]
3) Die zukunftsorientierte Wertesicht ("Value Reporting"):
Entscheidungstheoretisch relevant sind ausschließlich die Barwerte zukünftiger Zahlungsströme. Diese müssen ermittelt und als Grundlage einer betriebswirtschaftlich fundierten Bewertung herangezogen werden.
[Diese Argumentation übersieht gleich mehrere wichtige Aspekte. Zunächst stellt ein Barwert, der ja durch Abzinsen zustande kommt, nie den "Wert" einer Sache dar, sondern immer nur ihren "Vergleichswert" in Bezug auf die Hintergrundinvestition, d.h. eine fiktive Veranlagung zum Kalkulationszinssatz. Daher wird dieser Wert auch immer von der "Wahl der besten Alternative" abhängig sein, ein Aspekt der eine "Objektivierung" nachhaltig verhindert, d.h. immer nur zu subjektiven Werten führen kann (da ja schon die Zinssatzwahl ein immanent subjektiver Akt ist, der auch durch "gesetzlich" oder "methodisch normierte" Zinssätze nicht objektiviert werden kann, sondern in solchen Fällen einfach nur zu entscheidungstheoretisch irrelevanten Werten führt). Das zweite übersehene Problem liegt in der Zurechnung der zukünftigen Zahlungsströme zu einzelnen Vermögensgegenständen. Da die Einzahlungen immer durch Umsatzakte zustande kommen, müßten die Barwerte dieser zukünftigen Einzahlungsströme nach irgendeinem Algorithmus auf alle Aktiva verteilt werden. Da es aber eine sinnvolle Zurechnung zukünftiger Zahlungsströme auf einzelne Anlagegüter nicht gibt, führt dies einfach nur wieder zu Willkür, die man durch Normierung verhindern kann, wodurch allerdings wieder keine wirtschaftlich sinnvollen Ergebnisse produziert werden. Drittens, schließlich, existiert weltweit noch keine einzige sinnhafte Methode zur "Prognose zukünftiger Zahlungsströme". Diese müssen daher einfach "geschätzt" werden, und diese Schätzungen sind dann glaubwürdig oder unglaubwürdig, zuverlässig oder unzuverlässig, nachvollziehbar oder unnachvollziehbar. Eine "Theorie" die auf solchen konzeptionellen Mängeln beruht, kann wirklich nicht als "modern" oder "erstrebenswert" betrachtet werden, sondern artet in reine Zeitvergeudung aus und sollte uns daher tunlichst erspart bleiben!].
Externe Bilanzadressaten (Bilanzanalysten, institutionelle und Kleinanleger) sind in den Prozess der "Normenfortentwicklung" in keiner Weise eingebunden. Es kommt noch viel schlimmer: es gibt überhaupt keine fundierte Theorie oder zumindest systematisch erstellte Annahme, welche Daten für diese eigentliche Zielgruppe der externen Rechnungslegung überhaupt wichtig sein könnte.
Ein Projekt, welches sich mit der Feststellung der für die externen Bilanzadressaten nützlichen Informationen befasste, wurde vom AICPA zwar initiiert und abgeschlossen, es wurde im Rahmen des "private standard setting" durch das FASB allerdings NIE BERÜCKSICHTIGT!.
Es existieren diesbezüglich einfach nur einige Dogmen:
1) Die historische Anschaffungskostensicht (v.a. getrieben vom Haftungsvermeidungsinteresse der Prüfer):
Nur die historischen Anschaffungskosten sind einfach und eindeutig ermittelbar und daher beinhalten sie auch das geringste Fälschungs- und Betrugsrisiko.
[Diese Argumentation ist für sich alleine betrachtet sogar durchaus plausibel und gültig. Entscheidungstheoretisch betrachtet sind historische Anschaffungskosten allerdings leider wirklichhoffnungslos irrelevant. Dieser Umstand liegt aber nicht nur in der zeitlichen Irrelevanz (Historizität) sondern vor allem auch im Aspekt der Einzelbewertung begründet (struktureller Mangel)!]
2) Die aktuelle Marktsicht ("fair value"-Dogma):
Aktuelle Marktwerte (jeweils zum Abschlußstichtag) sind zeitnäher als historische Anschaffungskosten und daher beinhalten sie für den externen Adressaten wertvollere Informationen. Aus diesem Grund sollte ihnen (vor den historischen Anschaffungskosten der Vorrang gegeben werden).
[Diese Argumentation ist rein logisch nur schwer nachvollziehbar. Einerseits wird der strukturelle Nachteil der Einzelbewertung nicht überwunden, weshalb "fair values" entscheidungstheoretisch(aus strukturellen Gründen) ebenso irrelevant sind wie historische Anschaffungskosten, andererseits handelt man sich damit gleich zwei andere, schwere Nachteile ein: Einerseits ist durch die hohe Volatilität heutiger Marktwerte der "fair value" zum Bilanzstichtag zum Zeitpunkt der Betrachtung (damit einige Monate nach Bilanzerstellung und -prüfung) bereits mindestens ebenso "falsch" wie historische Anschaffungskosten. Andererseits sind solche aktuellen Marktwerte mitunterrecht schwer ermittelbar (wenn ein Markt z.B. nicht existiert und daher eine Schätzung oder ein teures Gutachten notwendig werden). Da hierbei zudem auch noch gegen das "gute alte" Belegprinzip verstoßen wird - keine Buchung ohne Beleg, für das Einbuchen aktueller Marktwerte lassen sich aber bestenfalls "Eigenbelege" erstellen - wird allein schon aus diesem Grunde das immanent höhere Potential für Fälschung und Betrug deutlich erkennbar!]
3) Die zukunftsorientierte Wertesicht ("Value Reporting"):
Entscheidungstheoretisch relevant sind ausschließlich die Barwerte zukünftiger Zahlungsströme. Diese müssen ermittelt und als Grundlage einer betriebswirtschaftlich fundierten Bewertung herangezogen werden.
[Diese Argumentation übersieht gleich mehrere wichtige Aspekte. Zunächst stellt ein Barwert, der ja durch Abzinsen zustande kommt, nie den "Wert" einer Sache dar, sondern immer nur ihren "Vergleichswert" in Bezug auf die Hintergrundinvestition, d.h. eine fiktive Veranlagung zum Kalkulationszinssatz. Daher wird dieser Wert auch immer von der "Wahl der besten Alternative" abhängig sein, ein Aspekt der eine "Objektivierung" nachhaltig verhindert, d.h. immer nur zu subjektiven Werten führen kann (da ja schon die Zinssatzwahl ein immanent subjektiver Akt ist, der auch durch "gesetzlich" oder "methodisch normierte" Zinssätze nicht objektiviert werden kann, sondern in solchen Fällen einfach nur zu entscheidungstheoretisch irrelevanten Werten führt). Das zweite übersehene Problem liegt in der Zurechnung der zukünftigen Zahlungsströme zu einzelnen Vermögensgegenständen. Da die Einzahlungen immer durch Umsatzakte zustande kommen, müßten die Barwerte dieser zukünftigen Einzahlungsströme nach irgendeinem Algorithmus auf alle Aktiva verteilt werden. Da es aber eine sinnvolle Zurechnung zukünftiger Zahlungsströme auf einzelne Anlagegüter nicht gibt, führt dies einfach nur wieder zu Willkür, die man durch Normierung verhindern kann, wodurch allerdings wieder keine wirtschaftlich sinnvollen Ergebnisse produziert werden. Drittens, schließlich, existiert weltweit noch keine einzige sinnhafte Methode zur "Prognose zukünftiger Zahlungsströme". Diese müssen daher einfach "geschätzt" werden, und diese Schätzungen sind dann glaubwürdig oder unglaubwürdig, zuverlässig oder unzuverlässig, nachvollziehbar oder unnachvollziehbar. Eine "Theorie" die auf solchen konzeptionellen Mängeln beruht, kann wirklich nicht als "modern" oder "erstrebenswert" betrachtet werden, sondern artet in reine Zeitvergeudung aus und sollte uns daher tunlichst erspart bleiben!].