mangel Nr. 2
Einzelbewertung und Going-Concern Prämisse stellen einen unauflöslichen Widerspruch dar.
Die Going-Concern Prämisse ist die für die Bewertung der Bilanzposten grundlegende Voraussetzung der Fortführung des Unternehmens als lebensfähige Organisation. Würde diese Ausgangsprämisse in Frage gestellt, so müßten für die Bilanzposten Liquidationswerte angesetzt werden.
Einerseits wird damit aber schon bei der Bilanzerstellung etwas als Prämisse unterstellt (nämlich die Lebensfähigkeit des Unternehmens), was ja erst aus der Bilanz selbst (z.B. mittels URG- oder anderen Kennzahlen) ermittelt werden soll.
Andererseits bedeutet die Going-Concern Prämisse aber auch, dass die Betrachtung der Werte einzelner Vermögensgegenstände völlig irrelevant ist, da über Ertragskraft bzw. Lebensfähigkeit (wie auch immer bewertete) einzelne Vermögensgegenstände keinerlei Aufschluß zu geben vermögen.
Werte einzelner Vermögensgegenstände sind, aus strukturellen Gründen, entscheidungstheoretisch irrelevant.
Die Going-Concern Prämisse ist die für die Bewertung der Bilanzposten grundlegende Voraussetzung der Fortführung des Unternehmens als lebensfähige Organisation. Würde diese Ausgangsprämisse in Frage gestellt, so müßten für die Bilanzposten Liquidationswerte angesetzt werden.
Einerseits wird damit aber schon bei der Bilanzerstellung etwas als Prämisse unterstellt (nämlich die Lebensfähigkeit des Unternehmens), was ja erst aus der Bilanz selbst (z.B. mittels URG- oder anderen Kennzahlen) ermittelt werden soll.
Andererseits bedeutet die Going-Concern Prämisse aber auch, dass die Betrachtung der Werte einzelner Vermögensgegenstände völlig irrelevant ist, da über Ertragskraft bzw. Lebensfähigkeit (wie auch immer bewertete) einzelne Vermögensgegenstände keinerlei Aufschluß zu geben vermögen.
Werte einzelner Vermögensgegenstände sind, aus strukturellen Gründen, entscheidungstheoretisch irrelevant.