mangel nr. 35
Bei KMU dient das Rechnungswesen nur steuerlichen Zwecken.
In der Welt der kleinen und mittleren Unternehmen wird ein formales Rechnungswesen in vielen Fällen nur zur Erfüllung steuerlicher Normen geführt. Damit ist aber auch schon die primäre Zielsetzung vorgegeben - die Minimierung der Steuern über Wahlrechte oder, in vielen Fällen, auch die, legale oder illegale, Minderung der Bemessungsgrundlage ("Schwarzgeschäfte"). Es gibt bestimmte Branchen (z.B. Gastronomie oder Bauwirtschaft), wo der Anteil der schwarzen Umsätze von Fachleuten erschreckend hoch geschätzt wird. Viele Insider meinen, Unternehmen in solchen Branchen könnten, wegen des starken Konkurrenzdrucks, wirtschaftlich gar nicht existieren, würden sie nicht einen hohen Prozentsatz der Umsätze schwarz erwirtschaften.
Diese, um die schwarzen Umsätze verminderten, Buchhaltungsdaten erhält dann der Steuerberater. Und erstellt daraus Kostenrechnungen. Und erstellt daraus Planungsrechnungen. Wie sinnvoll sind diese betriebswirtschaftlichen Rechenwerke dann "bei Lichte besehen"?
In welchen Branchen ist die Insolvenzrate wohl am höchsten? In der Gastronomie, in derBauwirtschaft.
Erkennen wir ein Muster? Wo schon die grundlegenden Daten verfälscht (weil für die Besteuerung relevant) sind, da können auch die kompetentest angewandten betriebswirtschaftlichen Methoden keinen Nutzen stiften! Finanzpläne und Kalkulationen in denen 30% - 50% der Umsätze fehlen, werden von den Unternehmern natürlich nicht sehr ernst genommen. Da planen sie schon lieber "auf dem Notizblatt" - oder eben gar nicht (siehe Insolvenzraten)!
Die einzige Möglichkeit, diesen "Teufelskreis" zu durchbrechen, besteht in der KONSEQUENTEN ENTKOPPELUNG DES BETRIEBLICHEN RECHNUNGSWESENS VON DER BESTEUERUNG.
Wie das gehen soll? Ganz einfach, die Idee dafür wurde bereits vor etlichen Jahren (1999 oder 2000) vom damaligen Wirtschaftslandesrat in Oberösterreich Dr. Christoph Leitl vorgeschlagen, nämlich die BETRIEBSSTEUER.
Dabei handelt es sich um eine bestimmte Form der Cash Flow-Steuer, allerdings eine noch wesentlich einfachere als die sog. Flat Tax (bei welcher lediglich der Überschuß der betrieblichen Einzahlungen über die betrieblichen Auszahlungen einem einheitlichen, konstanten Steuersatz unterworfen wird). Bei der Betriebssteuer entsteht die Steuerpflicht nämlich erst bei der Überführung der Cash Flows in die Privatsphäre, d.h. bei Entnahme oder Gewinnausschüttung. Erst dann stehen die Gelder nämlich dem Unternehmer für Konsumzwecke zur Verfügung.Thesaurierte (im Unternehmen verbleibende) Finanzmittel wären damit STEUERFREI (was auch logisch ist, denn sie werden im Unternehmen wieder angelegt und sorgen dort für Investitionen oder Arbeitsplätze und führen damit auch wieder zu neuem Steueraufkommen). Diese Steuer könnte auch extrem verwaltungsökonomisch ausgestaltet werden (z.B. indem Gewinne nur über ein Bankkonto entnommen werden dürfen und die Bank gleich eine Quellensteuer einhebt). Darüber hinaus könnte auch jeder Unternehmer seine Steuerbelastung extrem einfach planen, ja sogar steuern, indem er, um die Besteuerung zu vermindern, einfach auf höhere Entnahmen verzichtet, d.h. die Mittel im Unternehmen beläßt - und damit ganz automatisch auch die Eigenmittel des Unternehmens verstärkt!
Das Argument, diese Steuer wäre gleichheitswidrig, da Unternehmer dann, im Unterschied zu Unselbständigen, durch die Planung ihrer Entnahmen auch ihre Steuerlast beeinflussen könnten, geht übrigens ins Leere, da es bei dieser, radikal vereinfachten Steuer, auch nur noch eine einzige Einkunftsart geben würde - und, natürlich, auch eine rechtsformneutrale Besteuerung, da ja nur noch natürliche Personen Steuersubjekte wären - die einzige Möglichkeit, Steuergestaltungen durch Rechtsformen und "Briefkastenfirmen" nachhaltig und in einfachster Weise zu unterbinden!
Und die Finanzverwaltung müßte in ganz Österreich nur noch verdeckte Gewinnausschüttungen und Entnahmen prüfen (und nicht die Bewertung von Forderung, die Abschreibung von KfZ und tausend andere, wirtschaftlich irrelevante Dinge!).
Ist diese Vision eines neuen, einfachsten Steuersystems unrealistisch?
Immerhin, gibt es heute schon gewichtige Stimmen, die sich für ähnlich radikale Vereinfachungen aussprechen (z.B. der ehemalige deutsche Verfassungsrichter Paul Kirchhof, in seinem lesenswerten Buch "Der sanfte Verlust der Freiheit"). Vielleicht ist das "Diktat der leeren Kassen" und der sich daraus ergebende Druck zur radikalen Vereinfachung auch die große Chance, das Rechnungswesen von der Besteuerung zu entkoppeln und damit ein betriebswirtschaftlich aussagekräftiges Rechnungswesen für die Masse der KMU überhaupt erst zu ermöglichen!
In der Welt der kleinen und mittleren Unternehmen wird ein formales Rechnungswesen in vielen Fällen nur zur Erfüllung steuerlicher Normen geführt. Damit ist aber auch schon die primäre Zielsetzung vorgegeben - die Minimierung der Steuern über Wahlrechte oder, in vielen Fällen, auch die, legale oder illegale, Minderung der Bemessungsgrundlage ("Schwarzgeschäfte"). Es gibt bestimmte Branchen (z.B. Gastronomie oder Bauwirtschaft), wo der Anteil der schwarzen Umsätze von Fachleuten erschreckend hoch geschätzt wird. Viele Insider meinen, Unternehmen in solchen Branchen könnten, wegen des starken Konkurrenzdrucks, wirtschaftlich gar nicht existieren, würden sie nicht einen hohen Prozentsatz der Umsätze schwarz erwirtschaften.
Diese, um die schwarzen Umsätze verminderten, Buchhaltungsdaten erhält dann der Steuerberater. Und erstellt daraus Kostenrechnungen. Und erstellt daraus Planungsrechnungen. Wie sinnvoll sind diese betriebswirtschaftlichen Rechenwerke dann "bei Lichte besehen"?
In welchen Branchen ist die Insolvenzrate wohl am höchsten? In der Gastronomie, in derBauwirtschaft.
Erkennen wir ein Muster? Wo schon die grundlegenden Daten verfälscht (weil für die Besteuerung relevant) sind, da können auch die kompetentest angewandten betriebswirtschaftlichen Methoden keinen Nutzen stiften! Finanzpläne und Kalkulationen in denen 30% - 50% der Umsätze fehlen, werden von den Unternehmern natürlich nicht sehr ernst genommen. Da planen sie schon lieber "auf dem Notizblatt" - oder eben gar nicht (siehe Insolvenzraten)!
Die einzige Möglichkeit, diesen "Teufelskreis" zu durchbrechen, besteht in der KONSEQUENTEN ENTKOPPELUNG DES BETRIEBLICHEN RECHNUNGSWESENS VON DER BESTEUERUNG.
Wie das gehen soll? Ganz einfach, die Idee dafür wurde bereits vor etlichen Jahren (1999 oder 2000) vom damaligen Wirtschaftslandesrat in Oberösterreich Dr. Christoph Leitl vorgeschlagen, nämlich die BETRIEBSSTEUER.
Dabei handelt es sich um eine bestimmte Form der Cash Flow-Steuer, allerdings eine noch wesentlich einfachere als die sog. Flat Tax (bei welcher lediglich der Überschuß der betrieblichen Einzahlungen über die betrieblichen Auszahlungen einem einheitlichen, konstanten Steuersatz unterworfen wird). Bei der Betriebssteuer entsteht die Steuerpflicht nämlich erst bei der Überführung der Cash Flows in die Privatsphäre, d.h. bei Entnahme oder Gewinnausschüttung. Erst dann stehen die Gelder nämlich dem Unternehmer für Konsumzwecke zur Verfügung.Thesaurierte (im Unternehmen verbleibende) Finanzmittel wären damit STEUERFREI (was auch logisch ist, denn sie werden im Unternehmen wieder angelegt und sorgen dort für Investitionen oder Arbeitsplätze und führen damit auch wieder zu neuem Steueraufkommen). Diese Steuer könnte auch extrem verwaltungsökonomisch ausgestaltet werden (z.B. indem Gewinne nur über ein Bankkonto entnommen werden dürfen und die Bank gleich eine Quellensteuer einhebt). Darüber hinaus könnte auch jeder Unternehmer seine Steuerbelastung extrem einfach planen, ja sogar steuern, indem er, um die Besteuerung zu vermindern, einfach auf höhere Entnahmen verzichtet, d.h. die Mittel im Unternehmen beläßt - und damit ganz automatisch auch die Eigenmittel des Unternehmens verstärkt!
Das Argument, diese Steuer wäre gleichheitswidrig, da Unternehmer dann, im Unterschied zu Unselbständigen, durch die Planung ihrer Entnahmen auch ihre Steuerlast beeinflussen könnten, geht übrigens ins Leere, da es bei dieser, radikal vereinfachten Steuer, auch nur noch eine einzige Einkunftsart geben würde - und, natürlich, auch eine rechtsformneutrale Besteuerung, da ja nur noch natürliche Personen Steuersubjekte wären - die einzige Möglichkeit, Steuergestaltungen durch Rechtsformen und "Briefkastenfirmen" nachhaltig und in einfachster Weise zu unterbinden!
Und die Finanzverwaltung müßte in ganz Österreich nur noch verdeckte Gewinnausschüttungen und Entnahmen prüfen (und nicht die Bewertung von Forderung, die Abschreibung von KfZ und tausend andere, wirtschaftlich irrelevante Dinge!).
Ist diese Vision eines neuen, einfachsten Steuersystems unrealistisch?
Immerhin, gibt es heute schon gewichtige Stimmen, die sich für ähnlich radikale Vereinfachungen aussprechen (z.B. der ehemalige deutsche Verfassungsrichter Paul Kirchhof, in seinem lesenswerten Buch "Der sanfte Verlust der Freiheit"). Vielleicht ist das "Diktat der leeren Kassen" und der sich daraus ergebende Druck zur radikalen Vereinfachung auch die große Chance, das Rechnungswesen von der Besteuerung zu entkoppeln und damit ein betriebswirtschaftlich aussagekräftiges Rechnungswesen für die Masse der KMU überhaupt erst zu ermöglichen!