mangel nr. 19
"Fair Values" sind nutzlose Daten.
Die "neueste Mode" in der konventionellen Rechnungslegung stellt die Publikation von sog. "Fair Values" dar, d.h. den aktuellen Marktwerten einzelner Vermögensgegenstände zum Abschlußstichtag. Dazu muss zunächst einmal bemerkt werden, dass sowohl im Rahmen der amerikanischen US-GAAP als auch der IFRS insgesamt nach wie vor die, von diesen "neueren Theoretikern" aufgrund ihres Vergangenheitsbezugs gering geschätzten, historischen Anschaffungskosten dominieren. Diese Dominanz ist v.a. auf den Einfluß der Abschlußprüfer (CPAs) auf die Fortentwicklung der Rechnungslegungsnormen zurückzuführen, da nur historische Anschaffungskosten sich tatsächlich zweifelsfrei nachweisen lassen (Belegprinzip) und dadurch dasHaftungsrisiko der Abschlußprüfer begrenzbar bleibt.
Da ein Geschäftsmodell allerdings prinzipiell nicht im Rahmen des statischen Einzelbewertungs- (Zerschlagungs-) Paradigmas darstellbar ist, handelt es sich bei "Fair Values" als Bilanzinhaltenregelmäßig um wirtschaftlich zwecklose Daten (im Gegensatz zu wirtschaftlich sinnvollen Informationen, welche zur Lösung konkreter Problemstellungen geeignet sind).
Ein weiteres Problem besteht in der zunehmenden Volatilität von Marktwerten. Daraus folgt nämlich, dass stichtagsgenaue Marktwerte für jeden Auswertungszweck nutzlos sein müssen, da die starken und sich jeglicher wirtschaftlichen Interpretation entziehenden Wertschwankungen einenutzenstiftende Interpretation verunmöglichen.
Die einzige, heute bereits klar erkennbare, Wirkung einer verstärkten Anwendung von "Fair Values" (Marktwerten) in Verbindung mit dem Abgehen vom (heute v.a. im deutschen Sprachraum gebräuchlichen) Belegprinzip, als Begleiter historischer Anschaffungskosten, wird eine verhaltenstheoretisch erklärbare sein, nämlich die massive Zunahme von Bilanzfälschungen. Bilanzbuchhalter, welche heute Bilanzwerte manipulieren wollen, haben dazu nämlich historische Anschaffungskosten (die auch belegmäßig nachweisbar wären) durch rein fiktive Werte zu ersetzen. Dazu ist die Überwindung einer gewissen moralischen Hemmschwelle erforderlich. Im Rahmen der "Fair Value"-Bilanzierung hingegen müßten dazu bloß "legale" fiktive Werte (die bestimmte, aus aktuellen Marktwerten abgeleitete Zahlen repräsentieren) durch "illegale", ebenso fiktive Werte ersetzt werden, also eine (durch Normen sanktionierte) Fiktion durch eine andere (nicht sanktionierte, gegen "offizielle" Regeln verstoßende aber dem Eigennutzen förderliche) Fiktion. Die hierzu zu überwindende Hemmschwelle kann wohl mit einiger Berechtigung als wesentlich niedriger bzw. u.U. auch überhaupt nicht existent bezeichnet werden.
Im Klartext: der flächendeckende Ersatz der (von der "neueren Theorie") "verteufelten" historischen Anschaffungskosten durch "aktuelle Fair Values" wird nicht zu einem Informationsgewinn (dieser wird ja bereits durch die Sinnlosigkeit der Einzelbewertung nachhaltig verhindert) sondern bloß zur massiven Zunahme von Bilanzbetrug mit allen seinen einzel- wie gesamtwirtschaftlichen Folgeschäden führen!
Die "neueste Mode" in der konventionellen Rechnungslegung stellt die Publikation von sog. "Fair Values" dar, d.h. den aktuellen Marktwerten einzelner Vermögensgegenstände zum Abschlußstichtag. Dazu muss zunächst einmal bemerkt werden, dass sowohl im Rahmen der amerikanischen US-GAAP als auch der IFRS insgesamt nach wie vor die, von diesen "neueren Theoretikern" aufgrund ihres Vergangenheitsbezugs gering geschätzten, historischen Anschaffungskosten dominieren. Diese Dominanz ist v.a. auf den Einfluß der Abschlußprüfer (CPAs) auf die Fortentwicklung der Rechnungslegungsnormen zurückzuführen, da nur historische Anschaffungskosten sich tatsächlich zweifelsfrei nachweisen lassen (Belegprinzip) und dadurch dasHaftungsrisiko der Abschlußprüfer begrenzbar bleibt.
Da ein Geschäftsmodell allerdings prinzipiell nicht im Rahmen des statischen Einzelbewertungs- (Zerschlagungs-) Paradigmas darstellbar ist, handelt es sich bei "Fair Values" als Bilanzinhaltenregelmäßig um wirtschaftlich zwecklose Daten (im Gegensatz zu wirtschaftlich sinnvollen Informationen, welche zur Lösung konkreter Problemstellungen geeignet sind).
Ein weiteres Problem besteht in der zunehmenden Volatilität von Marktwerten. Daraus folgt nämlich, dass stichtagsgenaue Marktwerte für jeden Auswertungszweck nutzlos sein müssen, da die starken und sich jeglicher wirtschaftlichen Interpretation entziehenden Wertschwankungen einenutzenstiftende Interpretation verunmöglichen.
Die einzige, heute bereits klar erkennbare, Wirkung einer verstärkten Anwendung von "Fair Values" (Marktwerten) in Verbindung mit dem Abgehen vom (heute v.a. im deutschen Sprachraum gebräuchlichen) Belegprinzip, als Begleiter historischer Anschaffungskosten, wird eine verhaltenstheoretisch erklärbare sein, nämlich die massive Zunahme von Bilanzfälschungen. Bilanzbuchhalter, welche heute Bilanzwerte manipulieren wollen, haben dazu nämlich historische Anschaffungskosten (die auch belegmäßig nachweisbar wären) durch rein fiktive Werte zu ersetzen. Dazu ist die Überwindung einer gewissen moralischen Hemmschwelle erforderlich. Im Rahmen der "Fair Value"-Bilanzierung hingegen müßten dazu bloß "legale" fiktive Werte (die bestimmte, aus aktuellen Marktwerten abgeleitete Zahlen repräsentieren) durch "illegale", ebenso fiktive Werte ersetzt werden, also eine (durch Normen sanktionierte) Fiktion durch eine andere (nicht sanktionierte, gegen "offizielle" Regeln verstoßende aber dem Eigennutzen förderliche) Fiktion. Die hierzu zu überwindende Hemmschwelle kann wohl mit einiger Berechtigung als wesentlich niedriger bzw. u.U. auch überhaupt nicht existent bezeichnet werden.
Im Klartext: der flächendeckende Ersatz der (von der "neueren Theorie") "verteufelten" historischen Anschaffungskosten durch "aktuelle Fair Values" wird nicht zu einem Informationsgewinn (dieser wird ja bereits durch die Sinnlosigkeit der Einzelbewertung nachhaltig verhindert) sondern bloß zur massiven Zunahme von Bilanzbetrug mit allen seinen einzel- wie gesamtwirtschaftlichen Folgeschäden führen!